19. Mai 2015

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fallschirmsport Thüringen – Udo Lange

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Darstellungen, Buchungen und die Nutzung der Webseite www.fallschirmspringen-gera.de durch den Fallschirmsport Thüringen – Udo Lange (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Webseite veröffentlichte Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter bestätigt sie ausdrücklich schriftlich. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden.
(3) Die Gültigkeit und der Leistungsanspruch aus einer Buchung sind ausdrücklich auf die in § 5 und § 9 definierten, zeitlich begrenzten Saisonzeiträume beschränkt.

§ 2 Voraussetzungen für die Teilnahme
(1) Das Mindestalter für Tandemsprünge beträgt 14 Jahre. Die Teilnahme ist abhängig von einer Körpergröße von 140-195 cm und einer allgemein geeigneten körperlichen und geistigen Verfassung. Im Zweifelsfall wird eine Untersuchung und Freigabe durch einen Arzt empfohlen. Das Maximalgewicht beträgt 90 kg (brutto, in Sprungkleidung).
(2) Der verantwortliche Tandemmaster ist berechtigt, den Gast vor Ort (z.B. durch Nachwiegen) zu überprüfen und ihn im Zweifelsfall aus Sicherheitsgründen (z.B. bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, Überschreitung des Gewichts) vom Sprung auszuschließen. Diese Entscheidung ist endgültig.

§ 3 Vertragsschluss und Ticketversand
(1) Der Vertrag kommt durch Ausfüllen des Online-Bestellformulars und anschließende verbindliche Bestellung durch den Kunden zustande. Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich.
(2) Nach Zahlungseingang in voller Höhe wird das Ticket an die vom Kunden angegebene Adresse versandt.
(3) Versandrisiko: Da das Ticket wie Bargeld jederzeit durch den Besitzer eingelöst werden kann, trägt der Kunde das Versandrisiko. Bei Verlust ist der Veranstalter unverzüglich zu benachrichtigen. Gegen Unterzeichnung einer Verlusterklärung kann ein Ersatz ausgestellt werden. Für Missbrauch durch Dritte vor dieser Meldung haftet der Kunde.

§ 4 Rechtsnatur, Gültigkeitszeitraum und Übertragbarkeit des Tickets
(1) Das Ticket ist ein zeitlich streng begrenztes Veranstaltungsticket (vergleichbar einem Flugticket) und kein Geldwertgutschein. Es begründet einen Anspruch auf Teilnahme an einem Tandemsprung innerhalb eines definierten Zeitraums.
(2) Gültigkeit: Das Ticket ist ausschließlich während der zum Kaufzeitpunkt laufenden Sprungsaison sowie – nur soweit der Veranstaltungskalender für die unmittelbar nachfolgende Saison bereits veröffentlicht ist – in dieser einen nachfolgenden Saison einlösbar. Maßgeblich ist der auf www.fallschirmspringen-gera.de/kalender veröffentlichte Kalender. Mit Ablauf dieser Frist erlischt der Leistungsanspruch aus dem Ticket endgültig und unwiderruflich.
(3) Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen. Etwaige Kulanzverlängerungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und können mit einem Verwaltungsbeitrag belegt werden.
(4) Das Ticket ist frei auf Dritte übertragbar. Die Übertragung ist dem Veranstalter vor der Terminwahrnehmung schriftlich (E-Mail genügt) mitzuteilen.
(5) Ein Umtausch, eine Rückgabe oder Auszahlung des Ticketwertes ist ausgeschlossen.

§ 5 Widerrufsrecht/Ausschluss
(1) Für den Erwerb der Tickets gilt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um vertraglich vereinbarte Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt handelt.
(2) Für davon trennbare Zusatzleistungen (z.B. käuflich erworbene Foto-DVDs) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung hierfür erfolgt gesondert.

§ 6 Terminvereinbarung, Durchführung, Absagen
(1) Konkrete Sprungtermine werden im Online-Kalender bekannt gegeben. Der Kunde meldet sich über das Reservierungssystem für einen Wunschtermin an, der vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden muss.
(2) Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Orten oder eingesetztem Personal (Tandemmaster, Sprungplatz) aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten Gründen vor.
(3) Absagen durch den Veranstalter: Muss ein Termin aus Sicherheitsgründen, höherer Gewalt (Wetter, behördliche Anordnung, technische Ausfälle) oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden, besteht der ausschließliche Anspruch des Kunden auf Umbuchung auf einen Ersatztermin innerhalb derselben Saison. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Fahrt-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, sind ausgeschlossen.
(4) Storno durch den Kunden: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen („No-Show“) wird eine pauschale Stornogebühr von mindestens 85 € fällig. Das Ticket wird bis zur Begleichung dieser Gebühr ungültig.

§ 7 Hinweise zum Ablauf und Risiko
(1) Der Teilnehmer muss mit einem erheblichen Zeitaufwand (mindestens einen halben Tag) rechnen und sollte keine zeitkritischen Verpflichtungen unmittelbar vor oder nach dem geplanten Sprungtermin eingehen.
(2) Der Fallschirmsport birgt ein inhärentes Restrisiko. Der Teilnehmer bestätigt, sich dieser Risiken bewusst zu sein. Es gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Personen, die gegen Anweisungen des Personals oder Sicherheitsvorschriften verstoßen, werden vom Sprung ausgeschlossen und verlieren ihren Leistungsanspruch.

§ 8 Haftung des Veranstalters
(1) Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und dann nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
(3) Die Haftung ist in jedem Fall auf die gesetzlichen Mindestdeckungssummen der luftrechtlich vorgeschriebenen Versicherungen begrenzt (aktuell: Halterhaftpflicht für Luftsportgeräte, für Personenschäden des Passagiers). Ansprüche, die diese Deckungssummen übersteigen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz.
(4) Ausdrücklich ausgeschlossen ist jede Haftung für:
* Schäden aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, technischer Ausfälle bei Dritten (Flugsicherung, Flugzeughalter, Flugplatzbetreiber etc.).
* Die Nichtdurchführbarkeit von Veranstaltungen über die in § 4 genannten Gültigkeitszeiträume hinaus.
* „Fremdleistungen“ Dritter (z.B. Videoaufnahmen durch externe Kameraleute). Für diese gelten die AGB der jeweiligen Leistungserbringer.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Versicherungen
Der Betrieb unterliegt den luftrechtlichen Vorschriften. Die eingesetzten Luftsportgeräte sind entsprechend den gesetzlichen Mindestvorschriften haftpflichtversichert. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich bei seiner privaten Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherung über einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Ausübung des Fallschirmsports zu informieren.

§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet und an unmittelbar mit der Durchführung beauftragte Dienstleister (z.B. Tandemmaster) weitergegeben. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Webseite.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Unternehmer ist Zeitz. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.